Laut der ab heute gültigen Coronaverordnung ist für Blumenfachgeschäfte kein 2G Nachweis erforderlich.
Es gilt bei uns eine Begrenzung auf 1 Kunde/10m² und die Einhaltung der AHA-Regeln.
Um das Personenaufkommen noch weiter zu entzerren, werden wir ab dem 10. 12. (nächste Woche Freitag) wieder unser
Abholfenster im Hof in Betrieb nehmen, wo Sie Ihre Bestellungen kontaktlos entgegennehmen können.