Eine letzte Ruhestätte braucht regelmäßig Betreuung und Pflege. Denn ein schönes, gepflegtes Grab ist ein Zeichen für die Wertschätzung eines verstorbenen Angehörigen. Da es hier um ein sehr sensibles Thema für die Hinterbliebenen und Angehörigen geht, ist Erfahrung von großer Bedeutung.

Als Fachbetrieb und Mitglied der Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz e. G. sind wir uns der Verantwortung bei der Erfüllung Ihrer Wünsche, ob als Einzelauftrag, Saisonbepflanzung, ganzjähriger Grabpflege oder per langfristigem Dauergrabpflegevertrag, bewusst.

Seit Jahrzehnten vertrauen uns Kunden diese Leistungen an. Gerne übernehmen wir auch für Sie diesen Service. Rufen Sie uns an, wir informieren Sie ganz unverbindlich über Leistungen und Kosten in einer individuellen Beratung.

Friedhöfe

Grabpflege und Dauergrabpflege bieten wir auf folgenden Friedhöfen an:

  • Neuwied – Sohler Weg
  • Neuwied – Elisabethstaße (inkl. Erweiterung)
  • Niederbieber – Melsbacher Straße
  • Niederbieber – Evangelische Kirche
  • Oberbieber
  • Gladbach
  • Heimbach-Weis
  • Engers – Nordfriedhof
  • Engers – Katholische Kirche
  • Irlich
  • Feldkirchen
  • Torney – Wennenberg

Saisonbepflanzungen und Einzelaufträge können auch auf anderen Friedhöfen in der Umgebung durchgeführt werden.

Mögliche Leistungen

  • Aufbau der Blumenspenden am Grab
  • provisorische Grabanlage
  • Grabneuanlage
  • saisonale Bepflanzung
  • einmaliger Pflegedienst
  • Dauergrabpflege
  • Gießdienst
  • Lieferung von Schalen/Gestecken/Sträußen zu Geburts-, Todes-, Gedenktagen oder anderen Terminen

Dauergrabpflege

Bereits zu Lebzeiten besteht die Möglichkeit, die eigene Grabpflege durch einen Vorsorgevertrag mit dem Friedhofsgärtner und der Genossenschaft der Friedhofsgärtner im Lande Rheinland-Pfalz e. G. abzusichern.

Aber auch nach dem Todesfall können Hinterbliebene, Erbengemeinschaften, Nachlassverwalter oder andere Beauftragte die Pflege einer Grabstätte für ihre gesamte Laufzeit vereinbaren.

Eine Kündigung des Vertrages durch Erben ist in der Regel ausgeschlossen, ebenso gehört die Vertragssumme zum Schonvermögen nach §88 Abs. 3 BSHG.

Dauergrabpflege heißt: Zuverlässige Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Denn die Abwicklung, Gestaltung und Betreuung liegt in der Hand von Fachleuten. Sie können bis ins kleinste Detail festlegen, wie Ihre Grabstätte versorgt werden soll. Mögliche Leistungen sind:

  • die allgemeine Gärtnerische Pflege (Säubern und Abräumen der Grabflächen, Freihalten von Unkraut, Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten, Begießen und Düngen)
  • jahreszeitliche Bepflanzung im Frühjahr, Sommer oder Herbst
  • Beseitigung von Einsenkschäden
  • Lieferung von Sträußen, Schalen, Gestecken oder Kränzen zu Allerheiligen, Totensonntag, Geburts-, Todes- oder sonstigen Gedenktagen
  • Trauerdekoration zur Beisetzung
  • erstes Herrichten der Grabstätte nach der Beisetzung
  • Anlage der Grabstätte
  • Neuanlage nach einer vereinbarten Laufzeit
  • Reinigung des Grabdenkmals
  • regelmäßiges Aufstellen von Grabkerzen

Was beinhaltet der Vertrag?

  1. Ihre individuell gewählten Leistungen werden vereinbart.
  2. Die Laufzeit eines Dauergrabpflegevertrages beträgt mindestens 5 Jahre und wird im Regelfall an die Dauer des Nutzungsrechtes der Grabstätte angepasst. Der Beginn wird individuell vereinbart oder startet, wenn es vereinbart wird, nach dem Ableben des Auftraggebers.
  3. Die Kosten für die gesamte Laufzeit werden bei Vertragsabschluss gezahlt. Die Kalkulation basiert auf dem Preisniveau und den Steuersätzen bei Vertragsabschluss.
  4. Die Zahlung erfolgt an die Genossenschaft der Friedhofsgärtner, die die Gelder treuhänderisch verwaltet.
  5. Die Genossenschft legt die Vertragsgelder mündelsicher an, das bedeutet, so sicher und rentabel wie möglich. Die Zinsen aus der Anlage fließen zurück zur Vertragsumme und dienen als Inflationsausgleich.
  6. Eine bei Vertragabschluss erhobene Verwaltungsgebühr (derzeit 5% der Vertragssumme) dient der Kostendeckung der Genossenschaft der Friedhofsgärtner für Verwaltung, Registrierung der Verträge, Kapitalanlage, sachliche und steuerliche Prüfung, Qualitätskontrolle usw.
  7. Die Genossenschaft sichert durch regelmäßige Kontrollen jedes einzelnen Grabes die Qualität und Quantität der Leistungen des Friedhofsgärtners.
  8. Nicht eingeschlossen ist die Verpflichtung zur Sicherung des Grabmales und zur Behebung von Schäden an Einfassung und Grabzubehör.

Wie ist der Ablauf?

  1. Der Auftraggeber schließt den Vertrag mit dem Friedhofsgärtner ab.
  2. Die Friedhofsgärtnerei übernimmt alle Formalitäten des Vertragsabschlusses.
  3. Nach Prüfung und Erfassung durch die Genossenschaft der Friedhofsgärtner erhält der Auttraggeber eine Auftragsbestätigung und eine Rechnung.
  4. Damit ist der Vertrag, rechtlich ein Dreiecksverhältnis Auftraggeber – Friedhofsgärtner – Genossenschaft, abgeschlossen.
  5. Der Vertrag wird mit der Zahlung der Vertragsumme wirksam.

Sicherung des Auftraggebers

Wenn der beauftragte Friedhofsgärtner die vereinbarten Leistungen nicht mehr erfüllen kann (z. B. durch Betriebsaufgabe oder Todesfall), dann beauftragt die Genossenschaft der Friedhofsgärtner einen anderen Mitgliedsbetrieb mit der Durchführung der Grabpflege. Sie übernimmt gegenüber dem Auftraggeber also die Gewähr dafür, daß das Grab während der vereinbarten Laufzeit vertragsgemäß gepflegt wird.